Kosten

Hinsichtlich der Höhe der Kosten einer anwaltlichen Vertretung sind viele Unwahrheiten im Umlauf. Tasächlich sind die Kosten in den allermeisten Fällen überschaubar und eine frühzeitige anwaltliche Begleitung und Beratung erspart häufig erhebliche Folgekosten in anderen Bereichen.

Eine anwaltliche Vertretung ist sicherlich nicht "billig". Als Rechtsanwälte sind wir - wie alle Kollegen auch - an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Gerichtskostengesetz gebunden. Es ist daher bei anderen Kollegen auch nicht billiger. Egal womit diese werben!

Mit unserer Online-Beratung sparen Sie sich jedoch Kosten und Zeitaufwand für Fahrten zu Anwälten.

Auch ansonsten ist eine Erstberatung für Privatleute von den Kosten her überschaubar. Diese belaufen sich im Regelfall - je nach Umfang und Schwierigkeit - auf ca. 50,00 EUR bis 230,00 EUR.

Die Kosten der Rechtsanwälte werden nach dem sogenannten Streitwert oder auch Gegenstandswert über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Knapp zusammengefasst gilt: Je höher der Wert dessen um was gestritten wird und je umfangreicher die Arbeit des Rechtsanwalts ist, desto höher fallen dann auch die Anwaltskosten aus.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich vorab über die zu erwartenden Kosten unserer Tätigkeit für Sie.

Wenn Sie bedürftig sind, kann Ihnen in einem gerichtlichen Verfahren durch das Gericht u.U. Prozesskostenhilfe bewilligt werden, die die Kosten des Gerichts und des eigenen Rechtsanwalts übernimmt. Bitte sprechen Sie dieses Thema in der Beratung bei uns offen an, wenn Sie meinen, dass dies bei Ihnen in Betracht kommen könnte. Das Prozesskostenhilfeformular zum Download und zum Ausdrucken finden Sie hier.

Auch mit Fragen der Kostendeckung durch Ihre Rechtschutzversicherung können Sie sich gerne an uns wenden. Wir können hier jedoch nur unverbindlich Auskunft erteilen, da die abschließende Prüfung dieser Frage Ihrer Versicherungsgesellschaft obliegt.